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Steuern 10. Januar 2025

Neuerungen MWST 2025

Neuerungen MWST 1.1.2025

 

Ab 1. Januar 2025 treten diverse Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft.

Beim Wechsel von der Saldosteuermethode bzw. Pauschalsteuermethode zur effektiven Abrechnung und umgekehrt sind neu Korrekturen vorzunehmen.

Eine Präzisierung gab es in Zusammenhang mit der Ausrichtung von Subventionen.

Ab 1.1.25 besteht die Pflicht, die MWST-Abrechnung online einzureichen. Eine Einreichung in Papierform ist nicht mehr möglich.

In Bezug auf die «Plattformbesteuerung» (Online-Händler) sind neue Regelungen in Kraft getreten. Die Branchenborschüre «Elektronische Plattformen» befindet sich noch in Ausarbeitung.

Die wichtigste Änderung für unsere KMU-Kunden ist, dass die MWST-Abrechnung neu jährlich eingereicht werden kann. Der Antrag auf jährliche Abrechnung hat bis spätestens 28. Februar 2025 zu erfolgen.

Weiteführende Informationen sind zu finden unter

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-abrechnen/mwst-aenderungen-2025.html

 

 

 

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