Fristverlängerungen
Sie können die Steuererklärung nicht fristgerecht erledigen? Beantragen Sie Fristverlängerung.
Wenn Sie die Frist bis Ende März zur Einreichung der Steuererklärung nicht einhalten können, beantragen Sie Fristverlängerung. Diese kann nur gewährt werden, wenn sie vor Ablauf der eigentlichen Einreichefrist beantragt wurde. In vielen Gemeinden kann die erste Fristverlängerung unkompliziert und rasch online beantragt werden und wird fast zeitgleich auch gleich online/automatisch bewilligt.
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